Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Ihre pflegenden Angehörigen möchten in den Urlaub gehen, bzw. Sie selbst wollen im Rahmen der Kurzzeitpflege sich ein besseres Bild über unsere Einrichtung machen.
Dieses ist natürlich in unserer Einrichtung selbstverständlich möglich, da wir Kurzzeitpflegeplätze in eingestreuter Form anbieten.
Sofern Ihnen schon eine Pflegegrad von der Pflegekasse zugesprochen wurde, beteiligt sich die Pflegekasse bis max. 1612,00 Euro an den Pflegeplatzkosten. Genauere Informationen erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Bitte setzen Sie sich vor dem Kurzzeitpflegebeginn mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung.